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keine toxischen und allergene Stoffe
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spaltfreie Passgenauigkeit und
Homogenität
sorgen für belagabweisende
Oberfläche [Hygiene]!
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Formtreue über Jahre
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höhere Bruch- und Biegefestigkeit
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bedeutet für den Zahnarzt die
Erfüllung der gesetzlichen Forderungen
zu Art. 68 über eine
Gewähr von zwei Jahren für
Zahnersatz
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zufriedene Patienten! /
bleibender
Saugeffekt
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angemessene Vergütung für den
Hersteller, über BEL II,
Pos. 3822
"Verwendung von
Sonderkunststoffen"